Mediation – ein doppelter Gewinn!

Mit dem Mediationsverfahren haben Sie die Chance, gemeinsam getrennte Wege zu gehen ohne sich jahrelang zu streiten. Die Mediation bietet in aller Regel auch erhebliche Kostenvorteile im Vergleich zu den Kosten einer streitigen Scheidung. Ein Kostenbeispiel finden Sie am Ende der Seite.

Durch die Mediation Kosten bei der Scheidung sparen

Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet für das gerichtliche Verfahren mindestens das abzurechnen, was das Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) an Kosten vorsieht. Für die Rechnungslegung nach dem RVG bildet der Verfahrenswert die Grundlage. Dieser erhöht sich mit der Anzahl der streitigen Verfahrensgegenstände im sogenannten Verbundsverfahren. Werden die einzelnen Streitpunkte in getrennten Verfahren verhandelt (sogenannte isolierte Verfahren), haben Sie für jedes Streitthema einen gesonderten Verfahrensgegenstand und damit Verfahrenswert. Unter einem Verfahrensgegenstand versteht man die streitigen Angelegenheiten, beispielsweise: Kindesunterhalt, Umgang, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.

Je mehr streitig ist, desto höher werden also die Verfahrenskosten der Scheidung und bei vielen Scheidungen ist aus Prinzip einfach alles streitig…

Wenn Sie statt einer streitigen Scheidung eine Mediation mit sich anschließender einvernehmlicher Scheidung durchlaufen, sparen Sie regelmäßig Kosten. Das liegt nicht nur daran, dass Sie aufgrund der in der Scheidungsmediation erzielten Einigung keine streitigen Verfahrensgegenstände haben (s.o.), sondern dass Sie

    • statt zwei Rechtsanwälten nur einen Mediator bzw. Mediatorin beauftragen und
    • bei erfolgreicher Mediation die einvernemliche Scheidung durch nur einen Rechtsanwalt beantragt werden kann.

Es werden also keine zwei Rechtsanwälte benötigt (die ggf. auch noch Öl ins Feuer gießen) und es fällt bei einer Einigung auch keine Einigungsgebühr (nach dem RVG) an. Auch die Gerichtskosten sind bei einer einvernehmlichen Scheidung geringer, als bei einer streitigen. Ein Kostenbeispiel finden Sie weiter unten.

Kosten der Trennungs- und Scheidungsmediation*:

Stundenhonorar

Je nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Konfliktpartner zwischen 172,55 € und 297,50 € (inkl. Umsatzsteuer) pro Stunde. Das bedeutet bei der üblichen Kostenteilung 86,27 € bis 148,75 € für jeden Mediationsteilnehmer. Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Mediation ganz oder zum Teil. Hier lohnt sich eine Nachfrage, die wir gerne für Sie übernehmen.

Dauer der Mediation

Erfahrungsgemäß bedarf es  4 – 12 Sitzungen zu je 2 Stunden, um zu einer Abschlussvereinbarung zu finden.

 

Kostenbeispiel: Scheidungsmediation + einvernehmliche Scheidung im Vergleich mit einer streitigen Scheidung ohne Mediation

Streitige Scheidung in 1. Instanz
  • Kosten gesamt: 13.279,70 €
  • Kosten pro Kopf: 6.639,85 €
Streitige Scheidung mit Vergleich in 1. Instanz
  • Kosten gesamt: 14.032,60 €
  • Kosten pro Kopf: 7.016,30 €
Mediation und einvernehmliche Scheidung
  • Kosten gesamt: 7.189,48 €
  • Kosten pro Kopf: 3.594,74 €

Geht der Streit in die 2. Instanz, werden im Beispielsfall Gesamtkosten von 17.306,92 € fällig. Pro Kopf kostet dieses streitige Scheidungsverfahren dann 8.653,46 €. 

 

Rahmenbedingungen für das Kostenbeispiel:

Frau A und Herr B möchten sich nach 15 Jahren Ehe scheiden lassen. Sie haben eine gemeinsame 14-jährige Tochter, die nach der Scheidung bei der Mutter leben wird. Frau A arbeitet als Arzthelferin und verdient im Monat 1.500 € (netto). Herr B ist Ingenieur und verdient monatlich 6.500 € (netto).

Im Verbund mit der Scheidung wird der Zugewinnausgleich (Ausgleich des Vermögenszuwachses nach Betrachtung von Anfangsvermögen bei Beginn der Ehe und am Ende) von 100.000 € und Unterhalt für das gemeinsame Kind beantragt.

Bei einer Scheidung wird von Amts wegen, also automatisch, der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) durchgeführt, sofern dieser nicht wirksam, d.h. durch notarielle Vereinbarung, ausgeschlossen wurde.

Beide Eheleute haben einen Anwalt beauftragt und streiten sich nun über die nachfolgenden Verfahrensgegenstände vor dem Gericht. Die einzelnen Verfahrensgegenstände sind wie folgt zu bewerten:

  • Ehescheidung: 24.000 € (dreifaches monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten)
  • Versorgungsausgleich: 16.000 €
  • Zugewinnausgleich: 100.000 €
  • Kindesunterhalt: 12 x monatlich geforderter Unterhalt in Höhe von 675 € = 8.100 €

Summe der Verfahrenswerte für streitige Scheidung: 148.100,00 €
Summe der Verfahrenswerte für einvernehmliche Scheidung mit Durchführung des Versorgungsausgleichs: 40.000,00 €

Diese Werte werden in der  Tabelle verglichen mit den Kosten einer Scheidungsmediation mit insgesamt 8 Sitzungen zu je 2 Stunden bei einem Stundenhonorar von 200 € (insgesamt 3.200 €).