Kostenübernahme für Mediation bei Scheidung durch Rechtsschutzversicherungen (Familiensachen)?

Tipp: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung (RSV) im Familienrecht, übernimmt sie je nach Ausgestaltung der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) einen Teil der Kosten. Einen Überblick, für welche Verfahren die Rechtsanwaltsgebühren oder Kosten für die Mediation in welcher Höhe übernommen werden können, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle mit Stand von 2018 oder auf der Seite www.rsv-bedingungen.de.

TABELLE KOSTENÜBERNAHME RECHTSCHUTZ:

 

Versicherer reine Beratung Geschäftsgebühr/ Verfahrensgebühr

bis zu

Weiteres Extratarife Leistungen
ADAC nichts
ADVOCARD x 1.000 €

Betreuung/

Vorsorge

ARAG 0,5 1.000 € Komfort Familie Scheidung bis 30.000 €
ALLIANZ x

Alte Leipziger/

R. Union/ Itzehoher

x Comfort bis zu 1.000 €
AllRecht   x 750 €
Auxilia   x 1.500 € Mediation
BGV x Mediation
Concept IF   x 2.000 € Scheidung bis 2.500 € Comfort divers
Concordia   x 500 € Vorsorge bis 750 €
Continentale x Betreuung
DAS   x 1.000 €
DEBEKA x Betreuung
Deurag x
HDI x
HUK x Rechtsschutz PLUS bis zu 1.000 €/ Mediation u.a.
LVM   x 1.500 € nur außergerichtlich
NRV x XXL Rechtsschutz bis zu 1.000 €
ÖRAG  
Roland x u.U. Mediation
VGH   x 520 €
VHV x XXL Rechtsschutz bis zu 1.000 €

 

Hinweis: Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit! Aufgrund der unterschiedlichen Struktur der einzelnen ARBs ist eine Prüfung im Einzelfall unerlässlich.